Gesellschaft mit Gewerbeschein
Jede Person, die im EU-Bereich ihren Wohnsitz hat, kann im Fürstentum Liechtenstein eine tätige Gesellschaft gründen. Voraussetzung ist eine Ausbildung in der Branche, welche gemäß Gesellschaftszweck ausgeführt wird. Für den Bereich Handel sind keine Ausbildungsvorschriften gegeben.
Die tätige Gesellschaft unterliegt den üblichen Steuern des Fürstentums Liechtenstein. Es muss jährlich eine Bilanz mit Erfolgsrechnung mit Revisionsstellenbericht sowie eine Steuererklärung eingereicht werden.
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